Wer als Fluggast seine Rechte geltend machen will, der wendet sich nach Ansicht des Europäischen Verbraucherzentrums am besten zunächst direkt an die Fluggesellschaft. Musterbriefe mit dem passenden Anschreiben findet man z.B. bei finanztip.de.
Wenn binnen zwei Wochen keine zufrieden stellende Antwort erfolgt, dann übergibt man die Sache entweder einem Anwalt (Adressen ganz unten) oder schaltet die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SöP) ein (www.soep-online.de). Die erstellt daraufhin (für den Passagier kostenlos) eine Schlichtungsempfehlung, um den Streit beizulegen.
Alternativ kann man eins der zahlreichen Fluggastrechte-Portale einschalten, die gegen etwa 30 Prozent Provision die Fluggastrechte durchzusetzen versuchen, ohne dass der Passagier weitere Arbeit hat. Eine Liste empfehlenswerter Anbieter finden Sie im Adressteil am Ende dieses Artikels.
Wer keine Lust hat, bis zu einem halben Jahr und länger auf sein Geld zu warten, der kann seine Entschädigungsforderung auch verkaufen. Dann gibt es zwar weniger Geld, das aber sofort. Auf dieses Modell spezialisiert hat sich EUFlight, die anderen großen Portale wie Flightright und Fairplane bieten das Modell nur bei einfacher gelegenen Fällen und manchmal auch nicht bei Überbuchung an.
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